Die Continentale übernimmt ab sofort die Kosten für psychologische Soforthilfe nach Unfall, Einbruchdiebstahl / Raub und Brand, unabhängig vom Therapieverfahren. Die Kostenübernahme für Versicherte gilt hierbei auch für Heilpraktiker für Psychotherapie.
Unter http://www.continentale.info/schnelle-hilfe finden Versicherte unkomplizierte Hilfe.
Zu diesem Thema führte der Verband freier Psychotherapeuten (VfP) ein Gespräch mit Robert Zellerer, Landesdirektor Unternehmensverbund Continentale a.G..
VfP: Immer mehr Menschen brauchen nach Schadenereignissen psychologische Betreuung um mit der Situation klarzukommen.
RZ: Das ist richtig, nach einem Unfall oder Überfall ist oft nichts mehr so, wie es war. Der erlittene Schock, evtl. geistige Beeinträchtigungen oder auch bleibende körperliche Schädigungen stellen unsere Kunden oft vor unlösbare Probleme.
VfP: Das grundlegende Sicherheitsgefühl, das uns im Alltag normalerweise begleitet, wird durch ein solches Erlebnis massiv erschüttert. Der Betreffende hat Angst, sich nicht mehr schützen zu können – und er leidet an den Folgen dieses Ereignisses oft monatelang. – Herr Zellerer, gibt es noch weitere Situationen, wo Ihre Kunden Hilfe benötigen?
RZ: Im Laufe meiner über 25 jährigen Tätigkeit erlebe ich es immer wieder, dass Menschen auch nach einem Einbruchdiebstahl, einer räuberischen Erpressung oder einem Brand ohne psychologische Betreuung verzweifeln. Sie leiden unter Schlafstörungen und haben in den früher gewohnten eigenen 4 Wänden dauerhafte Angstzustände.
VfP: Hier sind natürlich unsere Mitglieder als Psychologische Beraterinnen oder Heilpraktiker für Psychotherapie bestens qualifiziert, so Betroffene aufzufangen und seelisch zu stabilisieren. Gerade weil die meisten von uns mit den modernen Methoden der lösungsorientierten Kurzzeittherapie arbeiten und nicht langwierige Standardverfahren einsetzen, können sie Betroffene schnell und effektiv dabei unterstützen, die Nachwirkungen solcher traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten. – Herr Zellerer, akzeptiert denn die Continentale, dass die Kolleginnen und Kollegen des VFP die psychologische Betreuung Ihrer Kunden übernehmen?
RZ: Selbstverständlich, durch die langjährige Zusammenarbeit mit dem VFP e.V. wissen wir um die Qualität der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen. Es ist uns hier auch an einer sehr schnellen Reaktionszeit zwischen Ursache und Betreuung gelegen. Lange Wartezeiten wie bei den allgemein üblichen Behandlern tragen nicht zur Verbesserung des Gesundheitszustandes unserer Kunden bei.
Zur finanziellen Abgeltung (nach den geltenden Bedingungen der Unfall- und Hausratversicherung) kann ich Folgendes sagen: Für die psychologische Betreuung nach Unfallverletzung erstatten wir aus der Unfallversicherung bedingungsgemäß bis zu 10 Sitzungen – bis zu einem Betrag von insgesamt 2.000,- € je Versicherungsfall. Für eine psychologische Erstberatung nach einem Einbruchdiebstahl-, Raub- oder Brandschaden (ohne Überweisung durch den Hausarzt, zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Therapie) stellen wir unseren Kunden aus ihrer Hausratversicherung einmalig 500,00 € zur Verfügung.
VfP: Herr Zellerer, wir bedanken uns im Namen aller unserer Mitglieder für die Anerkennung unseres Berufsstandes und das Vertrauen in die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen.