Kostenerstattung

Leistungen, die durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie erbracht werden, können teilweise oder auch zu 100% durch Krankenversicherungen erstattet werden. Auch steuerlich können Sie Kosten, die Ihnen durch eine Heilpraktikerbehandlung entstehen, geltend machen.

Informieren Sie sich nachstehend über Ihre Möglichkeiten der Kostenerstattung.

 

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Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen keine Kosten für Leistungen, die von einem Heilpraktiker für Psychotherapie erbracht werden. Dennoch kann es als gesetzlich Versicherter sinnvoll sein, bei der Krankenkasse nachzufragen, ob es erstattungsfähige Heilpraktikerleistungen gibt.

Kostenübernahme durch private Krankenzusatzversicherungen

Viele Versicherer bieten private Krankenzusatzversicherungen an. Damit können Sie ausgewählte Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht anbieten, z.b. Behandlungen durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie, ergänzend versichern.

Gute Krankenzusatzversicherungen gibt es bereits ab 20 € / Monat. Achten Sie bei der Auswahl in jedem Fall

  • auf die Höhe der Kostenerstattung.
  • darauf, dass es für Hypnose bzw. Hypnosetherapie keinen Leistungsausschluss gibt.

Manche Versicherer richten sich beim Leistungsangebot bzw. bei der Kostenerstattung nach den Behandlungsmethoden, die im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass Hypnose bzw. Hypnosetherapie z.Z. nicht Bestandteil des Hufelandverzeichnisses ist (Stand: 01/2015).

Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom Juni 2011 (Az.: 405 C 1913/11) entschieden, dass bei der Erstattung von Kosten durch private Krankenversicherer (hier: Signal-Iduna), kein Unterschied zwischen Vollheilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie gemacht werden darf.

Da dies (noch) kein Grundsatzurteil ist, sollten Sie sich vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung entsprechend informieren, um nachträglichen Ärger zu vermeiden.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie, sofern diese in dem gewählten Tarif beinhaltet sind. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Tarif eine Kostenübernahme beinhaltet, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Versicherung oder schauen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach.

Genau wie beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung gilt: Achten Sie darauf, dass Hypnose bzw. Hypnosetherapie nicht aus den Leistungen ausgeschlossen ist.

Auch an dieser Stelle sei angemerkt, dass die aktuelle Rechtsprechung eine Gleichstellung von Vollheilpraktikern und Heilpraktikern für Psychotherapie vorsieht (Urteil des AG Dortmund vom Juni 2011, 405 C 1913/11). Eine Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung darf also nicht mit einer entsprechenden Begründung abgelehnt werden. Zu beachten ist, dass das Urteil des AG Dortmund kein Grundsatzurteil ist.

Steuerliche Betrachtung von Heilpraktiker-Rechnungen

In seinem Urteil vom 12.01.2005 (Az: 3 K 2845/02 E) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass Kosten, die durch eine Heilbehandlung entstehen, als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können. Dies gilt für alle Aufwendungen, „die für die Konsultation von Ärzten und anderer zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen entstehen.“ (Zitat: Urteilsbegründung). Dabei ist es laut den Münsteraner Richtern unerheblich, ob eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung stattfindet oder nicht. Ausschlaggebend ist, dass es sich um eine „gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung“ handelt (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994, 12 K 2566/91) und dass die Behandlungsmethode nicht wissenschaftlich umstritten ist. Hypnosetherapie wurde am 27.03.2006 durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie der Bundesregierung als Therapiemethode bei verschiedenen psychischen Störungen anerkannt.

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